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Wie hinterlege ich meine Connfair Event-Page bei Facebook?

Face­book hat einen “Ein­tritts­kar­ten kaufen”-Button für Events inte­griert. Über die­sen But­ton kön­nen Sie Ihre ofi­zi­elle Conn­fair Event-Page mit nur einem Klick für Ihre Face­book-Besu­cher zugäng­lich machen.


1. Um eine Ver­an­stal­tung auf Ihrer Face­book-Fir­men­seite anzu­le­gen kli­cken Sie auf “Ver­an­stal­tun­gen”.

2. Geben Sie die Daten einer bereits in Conn­fair ein­ge­pfleg­ten Ver­an­stal­tung ein. Kopie­ren Sie aus dem Brow­ser den Link zur Conn­fair Event-Page und fügen Sie die­sen in das Feld “Ticket-URL” ein.

3. Ver­öf­fent­li­chen Sie das Event auf Face­book

4. Nun erscheint die Ver­an­stal­tung auf Ihrer Face­book-Seite mit einem “Ein­tritts­kar­ten kaufen”-Button.

Können beliebig viele Ticket-Kategorien angeboten werden?

Bei Conn­fair kön­nen Sie in jedem Paket belie­big viele Ticket­ka­te­go­rien zu einer Ver­an­stal­tung anle­gen, die zum Bei­spiel in Namen oder Preis vari­ie­ren.

Dar­über hin­aus kön­nen Sie für jede Ticket­ka­te­go­rie indi­vi­du­ell die maxi­male Anzahl Tickets, den jewei­li­gen Ver­kaufs­zeit­raum sowie die maxi­male Bestell­menge pro Buchung bestim­men.

Kann ich Tickets auch offline verkaufen?

Sie als Ver­an­stal­ter kön­nen die Tickets für Ihr Event sowohl online als auch off­line ver­kau­fen.

Für den Off­line-Ver­kauf (z.B. per Tages­kasse) benö­ti­gen Sie keine teu­ren Geräte son­dern ledig­lich einen PC / ein Note­book.

Wie erstelle ich einen QR-Code für meine Printmedien?

Wir emp­feh­len den Anbie­ter QRcode-monkey.de zur schnel­len und kos­ten­freien Erstel­lung eines QR-Codes.


1. Kopie­ren Sie ein­fach den Link Ihrer Conn­fair Event-Page aus dem Brow­ser und fügen Sie die­sen bei QRcode-monkey.de im Feld “Deine URL” ein.


2. Mit einem Klick auf “QR-Code erstel­len” wird Ihr QR-Code auto­ma­tisch gene­riert und steht Ihnen zum Down­load zur Ver­fü­gung.


3. Wird die­ser Code auf einem Flyer, Pla­kat oder in einem Pro­gramm­heft abge­druckt und von Kun­den mit dem Smart­phone gescannt, erscheint sofort Ihre offi­zi­elle Conn­fair Event-Page.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es? Werden zusätzliche Gebühren berechnet?

Aus fol­gen­den Zah­lungs­op­tio­nen kön­nen Sie aus­wäh­len:

– Kre­dit­karte
– Sofort­über­wei­sung
– Rech­nung
– Zah­lung vor Ort


Im Unter­schied zu vie­len ande­ren Ticke­ting-Anbie­tern wer­den bei Conn­fair keine zusätz­li­chen Gebüh­ren für die Zah­lungs­ab­wick­lung fäl­lig. Auch müs­sen Sie keine sepa­ra­ten Accounts bei Zah­lungs­an­bie­tern anle­gen.

Wie erhalten Veranstaltungsteilnehmer ihre Tickets?

Tickets wer­den nach Zah­lungs­ein­gang auto­ma­tisch im PDF-For­mat erzeugt und ent­hal­ten einen QR-Code, wel­cher an der Ein­lass­kon­trolle gescannt wer­den kann.

Der Käu­fer erhält das Ticket auto­ma­tisch per E‑Mail und kann es ent­we­der aus­dru­cken oder auf dem Smart­phone öff­nen.

Haben Veranstaltungsteilnehmer Anspruch auf Rückgabe Ihrer Tickets?

Die Vor­schrif­ten des Fern­ab­satz­ge­setz sind beim Ticket­kauf gemäß Para­graf 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwend­bar. Es besteht kein Wider­rufs- und Rück­ga­be­recht. Jeder Ticket­kauf ist bin­dend und ver­pflich­tet zur Abnahme und Bezah­lung (Amts­ge­richt Mün­chen, 10.09.2007, Akten­zei­chen 182 C 26144/05).

Ob in Aus­nah­me­fäl­len eine Umbu­chung oder Rück­gabe gewährt wer­den kann, ent­schei­den allein Sie als Ver­an­stal­ter.

Wie läuft die Kontrolle der Tickets ab?

Ihr Ein­lass­per­so­nal hat ein oder meh­rere Android-Smart­pho­nes mit vor­in­stal­lier­ter Conn­fair App.

Tickets (aus­ge­druckt oder direkt auf dem Handy) der Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer wer­den ein­fach mit der Kamera des Smart­pho­nes gescannt.

Es erscheint ein grü­ner Hin­weis, dass der Ein­lass gewährt ist oder ein roter Hin­weis, dass der Ein­lass ver­wehrt wurde. Nach dem Scan ist das Ticket ent­wer­tet und einem Gast mit kopier­tem Ticket (dem glei­chen QR-Code) wird der Ein­lass ver­wehrt.

Benötige Ich teure Geräte für den Einlass?

Nein. Mit unse­rer kos­ten­lo­sen App für Android Smart­pho­nes und Tablets wickeln Sie den Ein­lass Ihrer Events pro­blem­los ab. In den Pake­ten “Stan­dard” und “Pre­mium” kön­nen Sie auch Leih­ge­räte gegen eine Gebühr erhal­ten.

Neben der digi­ta­len Ein­lass­lö­sung kön­nen Sie sich mit nur einem Klick eine Gäs­te­liste aus­dru­cken.

Gilt die Nutzerbeschränkung im Basic-Paket auch für das Einlasspersonal?

Nein, Scan-User kön­nen in jedem Paket unbe­grenzt ange­legt wer­den. Das bedeu­tet dass auch im Basic-Paket belie­big viele Mit­ar­bei­ter die Admin-App her­un­ter­la­den kön­nen, um die Zutritts­kon­trolle durch­zu­füh­ren.

Ich möchte Teilnehmer darauf hinweisen, dass während der Veranstaltung fotografiert wird

Fügen Sie Ihrer Event-Beschrei­bung den fol­gen­den oder einen ähn­li­chen Text bei:

“Die Ver­an­stal­tung wird foto­gra­fisch beglei­tet. Mit Ihrer Anmel­dung erklä­ren Sie sich aus­drück­lich mit Ihrer Abbil­dung ein­ver­stan­den, ansons­ten bit­ten wir Sie um einen ent­spre­chen­den Hin­weis im Kom­men­tar­feld.”

Muss ich für die Nutzung der Connfair Ticketing Lösung einen AV-Vertrag abschließen?

Auf­trags­ver­ar­bei­tungs (AV) ‑Ver­träge wer­den nor­ma­ler­weise nicht benö­tigt, da Conn­fair in der Regel nicht als Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter des Ver­an­stal­ters agiert.

Im Sinne der DSGVO ist Conn­fair die ver­ant­wort­li­che Stelle und Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer geben Conn­fair wäh­rend des Ticket­kaufs den Auf­trag, ihre Daten wei­ter zu ver­ar­bei­ten. Conn­fair wie­derum über­mit­telt die Daten an den Event-Ver­an­stal­ter. Ein AV-Ver­trag mit Conn­fair wäre nur dann erfor­der­lich, wenn Sie als Ver­an­stal­ter eigene Kun­den­da­ten in unser Sys­tem impor­tie­ren und diese nach Ihrer Wei­sung von uns ver­ar­bei­tet wer­den.