Datenschutz
Bei Connfair können Sie in jedem Paket beliebig viele Ticketkategorien zu einer Veranstaltung anlegen, die zum Beispiel in Namen oder Preis variieren.
Darüber hinaus können Sie für jede Ticketkategorie individuell die maximale Anzahl Tickets, den jeweiligen Verkaufszeitraum sowie die maximale Bestellmenge pro Buchung bestimmen.
Sie als Veranstalter können die Tickets für Ihr Event sowohl online als auch offline verkaufen.
Für den Offline-Verkauf (z.B. per Tageskasse) benötigen Sie keine teuren Geräte sondern lediglich einen PC / ein Notebook.
Wir empfehlen den Anbieter QRcode-monkey.de zur schnellen und kostenfreien Erstellung eines QR-Codes.
1. Kopieren Sie einfach den Link Ihrer Connfair Event-Page aus dem Browser und fügen Sie diesen bei QRcode-monkey.de im Feld “Deine URL” ein.
2. Mit einem Klick auf “QR-Code erstellen” wird Ihr QR-Code automatisch generiert und steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
3. Wird dieser Code auf einem Flyer, Plakat oder in einem Programmheft abgedruckt und von Kunden mit dem Smartphone gescannt, erscheint sofort Ihre offizielle Connfair Event-Page.
Aus folgenden Zahlungsoptionen können Sie auswählen:
– Kreditkarte
– Sofortüberweisung
– Rechnung
– Zahlung vor Ort
Im Unterschied zu vielen anderen Ticketing-Anbietern werden bei Connfair keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlungsabwicklung fällig. Auch müssen Sie keine separaten Accounts bei Zahlungsanbietern anlegen.
Tickets werden nach Zahlungseingang automatisch im PDF-Format erzeugt und enthalten einen QR-Code, welcher an der Einlasskontrolle gescannt werden kann.
Der Käufer erhält das Ticket automatisch per E‑Mail und kann es entweder ausdrucken oder auf dem Smartphone öffnen.
Die Vorschriften des Fernabsatzgesetz sind beim Ticketkauf gemäß Paragraf 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Jeder Ticketkauf ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung (Amtsgericht München, 10.09.2007, Aktenzeichen 182 C 26144/05).
Ob in Ausnahmefällen eine Umbuchung oder Rückgabe gewährt werden kann, entscheiden allein Sie als Veranstalter.
Ihr Einlasspersonal hat ein oder mehrere Android-Smartphones mit vorinstallierter Connfair App.
Tickets (ausgedruckt oder direkt auf dem Handy) der Veranstaltungsteilnehmer werden einfach mit der Kamera des Smartphones gescannt.
Es erscheint ein grüner Hinweis, dass der Einlass gewährt ist oder ein roter Hinweis, dass der Einlass verwehrt wurde. Nach dem Scan ist das Ticket entwertet und einem Gast mit kopiertem Ticket (dem gleichen QR-Code) wird der Einlass verwehrt.
Nein. Mit unserer kostenlosen App für Android Smartphones und Tablets wickeln Sie den Einlass Ihrer Events problemlos ab. In den Paketen “Standard” und “Premium” können Sie auch Leihgeräte gegen eine Gebühr erhalten.
Neben der digitalen Einlasslösung können Sie sich mit nur einem Klick eine Gästeliste ausdrucken.
Nein, Scan-User können in jedem Paket unbegrenzt angelegt werden. Das bedeutet dass auch im Basic-Paket beliebig viele Mitarbeiter die Admin-App herunterladen können, um die Zutrittskontrolle durchzuführen.
Fügen Sie Ihrer Event-Beschreibung den folgenden oder einen ähnlichen Text bei:
“Die Veranstaltung wird fotografisch begleitet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis im Kommentarfeld.”
Auftragsverarbeitungs (AV) ‑Verträge werden normalerweise nicht benötigt, da Connfair in der Regel nicht als Auftragsdatenverarbeiter des Veranstalters agiert.
Im Sinne der DSGVO ist Connfair die verantwortliche Stelle und Veranstaltungsteilnehmer geben Connfair während des Ticketkaufs den Auftrag, ihre Daten weiter zu verarbeiten. Connfair wiederum übermittelt die Daten an den Event-Veranstalter. Ein AV-Vertrag mit Connfair wäre nur dann erforderlich, wenn Sie als Veranstalter eigene Kundendaten in unser System importieren und diese nach Ihrer Weisung von uns verarbeitet werden.